Begegnungen mit allen anderen Ländern

Wegweiser

Foto: Ohm Kittipong/Unsplash

Der internationale Austausch und die Begegnung junger Menschen eröffnet ihnen Horizonte, die bestimmend für den weiteren Lebensweg sein können. Jugendbegegnungen sind grundsätzlich mit allen Ländern möglich und werden durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes gefördert. Die aej unterstützt Antragsteller*innen während des gesamten Förderverfahrens. Dazu zählt auch die Auszahlung der Fördermittel an die Träger.

Bitte beachten

Die auf dieser Seite beschriebenen Regelungen gelten für alle Länder, außer:

  • Frankreich (Förderung durch das DFJW)
  • Polen (Förderung durch das DPJW)
  • Griechenland (Förderung durch das DGJW)
  • Israel (Förderung durch ConAct)
  • Russland (Förderung durch die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch)
  • Tschechien (Förderung durch Tandem)
  • China (Förderung durch ein Sonderprogramm des BMFSJ)

Was wird gefördert?

Vier Programmformate werden aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) gefördert.

  • Jugendbegegnungen
    sind internationale Begegnungen zwischen Jugendlichen aus zwei oder mehr Ländern.
     
  • Workcamps
    sind eine besondere Form der Jugendbegegnung und schließen in das inhaltliche Programm gemeinnützige Arbeit in einem Projekt ein.
     
  • Fachkräftemaßnahmen
    sind Projekte mit hauptberuflichen und/oder ehrenamtlichen Fachkräften der Jugendhilfe zur Weiterentwicklung der internationalen Jugendarbeit.
     
  • Kleinaktivitäten und Großveranstaltungen
    können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Alle Mitglieder der aej und deren Untergliederungen, also Gruppen der Evangelischen Jugend von der Gemeinde- bis zur Landesebene sowie der Werke und Verbände, Freikirchen und der Evangelischen Studierendengemeinden.


Welche Förderbedingungen sind zu erfüllen?

  • Alter
    Die Teilnehmer*innen sind mindestens 8 Jahre, höchstens 26 Jahre alt. Die Leiter*innen sind von der Altersgrenze ausgenommen.
     
  • Gruppengröße
    Bei Jugendbegegnungen soll jede der beiden Gruppen aus mindestens fünf, höchstens 15 Teilnehmer*innen, zuzüglich zwei Leitungspersonen (unterschiedlichen Geschlechts) bestehen. Die Gruppengröße der Partnergruppen stehen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander. Bei Fachkräftemaßnahmen darf die Anzahl der Teilnehmer*innen zehn Personen auf jeder Seite nicht überschreiten.
     
  • Dauer
    Jugendbegegnungen und Workcamps dauern mindestens fünf, höchstens 30 Tage. An- und Abreisetag zählen jeweils als ein Tag. Fachkräftemaßnahmen dauern maximal 90 Tage.
     
  • Gegenseitigkeit
    Jedes Programm besteht aus einer Begegnung im In- und einer im Ausland. Denn Internationale Jugendarbeit lebt von der Gegenseitigkeit*. Hin- und Rückbegegnung sollten innerhalb von 24 Monaten stattfinden.

Was wird in welcher Höhe gefördert?

Die Förderung in Form von Tagegeldern, Zuschüssen zu Reisekosten und zur Vorbereitung hängt vom Programmformat und davon ab, ob die Begegnung in Deutschland oder im Ausland stattfindet.

Bei der Kalkulation der Maßnahme ist zu berücksichtigen, dass die höchstmögliche Förderung meistens nicht gewährt werden kann, da das Antragsvolumen die verfügbaren Mittel bei weitem übersteigt.

Der erste Abschlag wird ca. vier Wochen vor Maßnahmenbeginn gezahlt. Die abschließende Zahlung erfolgt nachdem die Maßnahme abgerechnet wurde.


Wie funktioniert das Förderverfahren?

Für die Förderung internationaler Jugendbegegnungen (Sonderprogramme ausgenommen s. o.) gibt es das mündliche Antragsverfahren. Im Zielvereinbarungsgespräch die Förderbedingungen und die inhaltliche Programmgestaltung besprochen. Das Zielerreichungsgespräch reflektiert das abgeschlossene Programm und klärt Perspektiven für die künftige Arbeit.


Fristen

Anmeldung zum Antragsverfahren

Am 1. November müssen die Anmeldung zum Zielvereinbarungsgespräch sowie das Datenblatt A und der Programmentwurf vorliegen.

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis muss spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Maßnahme in der aej/ESG-Geschäftsstelle vorliegen.


Formulare zum Download

Alle benötigten Formulare und Merkblätter erhalten Sie in unserem Downloadcenter.

Zum Downloadcenter


Kontakt

Katrin Rönnfeldt
Sachbearbeiterin für Öffentliche Förderung
Jan-Hinrich Rebenstorf
Sachbearbeiter Öffentliche Förderung