Die aej-Beiräte
Die Beiräte beraten den Vorstand immer, wenn er Hilfe braucht.
Die Mitgliederversammlung der aej wählt die Beiräte.
Die Beiräte müssen mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden.
Das bedeutet:
Zweidrittel der Mitglieder müssen für einen Beirat stimmen.
Im Moment gibt es zwei Beiräte bei der aej:
- Finanz- und Förderpolitischer Beirat (FFPB)
Dieser Beirat hilft dem Vorstand bei allen Fragen zum Thema Geld.
Der Beirat trifft sich an insgesamt 4 Tagen pro Jahr.
- Kinder- und Jugendpolitischer Beirat (KJPB)
Dieser Beirat hilft dem Vorstand dabei, die Interessen von Kindern und Jugendlichen zu vertreten:
in Deutschland, in Europa und in der ganzen Welt.
Es geht zum Beispiel um die Frage:
Welche Rechte und Pflichten sollen Kinder und Jugendliche haben?
Der Beirat trifft sich an insgesamt 6 Tagen pro Jahr.
Die Mitglieder der aej machen Vorschläge, wer beim Beirat mitmachen soll.
In jedem Beirat ist mindestens 1 Person aus dem Vorstand dabei.
In einem Beirat sind höchstens 9 Personen.
Ungefähr die Hälfte davon sollen Frauen sein.
Und ungefähr die Hälfte sollen Männer sein.
Diese Regel gilt aber nicht immer:
Es kann auch Fälle geben, in denen nur Frauen oder nur Männer in einem Beirat sind.
Das hängt vom Thema ab.
Der Beirat wählt eine Leiterin oder einen Leiter.
Der Beirat wählt auch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.
Wenn die Leiterin oder der Leiter nicht da ist, macht die Stellvertreterin oder der Stellvertreter die Arbeit.
Bei der Leitung und Stellvertretung sollen beide Geschlechter vertreten sein:
Frau und Mann.
Es gibt zum Beispiel:
- einen Leiter und eine Stellvertreterin
oder
- eine Leiterin und einen Stellvertreter
Beide Geschlechter sollen vertreten sein.
Die Beiräte schicken Vorschläge an den Vorstand.
Eine Person von der Geschäftsstelle der aej arbeitet für den Beirat:
- sie kümmert sich um die praktischen Fragen
- sie hilft, Treffen zu planen
Die Geschäftsstelle der aej lädt zu Treffen ein.
Für die Einladung gibt es bestimmte Regeln:
- Die Einladung wird an alle Personen im Beirat verschickt.
- Die Einladung wird per Brief oder per E-Mail verschickt.
- Die Einladung muss mindestens 3 Wochen vor dem Treffen verschickt werden.
- In der Einladung stehen die Themen vom Treffen.
Nach jedem Treffen schreibt jemand auf, was besprochen wurde.
Das nennt man Protokoll.
Das Protokoll wird schnell an den Vorstand geschickt.
Und der Beirat sagt, ob alles im Protokoll richtig ist.