Sonderprogramm III Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit 2021
Bundesweit leiden Bildungseinrichtungen sowie Tagungs- und Freizeitenhäuser unter den Einnahmeausfällen durch die Corona-Pandemie. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verlängert die Auffanghilfe.

Foto: Rainer Sturm/PIXELIO
Im Sonderprogramm III
... konnte bis Ende September 2021 Corona-Hilfe beantragt werden. Im Förderzeitraum 01.07. bis 31.12.2021 betrug der Maximalzuschuss pro Bett 600,00 €.
aej ist Zentralstelle für evangelische Häuser
Die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V. (aej) übernimmt in der dritten Förderrunde die Zentralstellenfunktion für alle Unterkünfte der Kinder- und Jugendarbeit in evangelischer Trägerschaft. Nach abgeschlossener Antragsbearbeitung und der Weiterleitung der Fördermittel, prüfen wir bis März 2022 Ihren Verwendungsnachweis.
Verwendungsnachweis
Rückfragen zu Ihrem Verwendungsnachweis senden Sie bitte an: spj3_haeuserfoerderung(at)aej-online.de
oder wenden sich direkt an Frank Wenk, E-Mail fw(at)aej-online.de, Telefon 0511 1215-130.
Downloads
Alle Unterlagen für Ihren Verwendungsnachweis
- Richtlinie zum Sonderprogramm des Bundes
- Formblätter für ihren Verwendungsnachweis
- aej-Informationen zum Verwendungsnachweis
- FAQ-Liste des Bundes
Fristen
Verwendungsnacheise nehmen wir bis zum 31. März 2022 entgegen.
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