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Medienpädagogik / Medienerziehung |
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| Zuschußgeber | Land |
| Höchstzuschuß | bis 5.000,- DM bei mind. 20 % Eigenanteil |
| Dauer / Tage | offen, keine Festlegung |
| Altersgrenzen | ab 7 Jahren |
| Antragsverfahren | Über Abrechnungsstelle an LJR; Beratung im Finanzausschuß; Beschluß des Vorstandes des |
| Frist | bis zum 1.3 und 1.9 jeden Jahres (4 Wochen vorher an die jeweile Abrechnungsstelle des Jugendverbandes ) |
| Bemerkungen | Dieses Programm ist nicht in der Verwaltungsvorschrift geregelt, d.h. vom Landeshaushalt abhängig. |
| Genauere Informationen im Beschluß des Finanzauschusses und des Vorstandes | |
Antragsberechtigt sind die Mitgliedsverbände des Landesjugendringes. Die Anträge müssen über die Abrechnungsstelle des Mitgliedverbandes bei der Geschäftsstelle des Landesjugendringes eingereicht werden.
Antragschluß ist jeweils der 1. März und der 1. September des Jahres. 4 Wochen vorher muß der Antrag bei deran die jeweile Abrechnungsstelle des Jugendverbandes ) sein !
Gefördert werden Projekte der Medienpädagogik:
Die Antragsteller müssen den medienpädagogischen Aspekt einer Maßnahme darlegen.
Die Förderhöchstsumme beträgt 5.000 DM. (Der Eigenanteil soll mindestens 20 % betragen.) Die Antragsteller erwerben mit ihrem Antrag keinen Rechtsanspruch auf Förderung.
Gefördert werden insbesondere:
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
Die Förderung aus diesem Titel schließt eine andere Förderung aus Bundes- oder
Landesmitteln aus.
Die Anträge werden im Finanzausschuß beraten. Der Finanzausschuß legt dem
Vorstand einen Beschlußvorschlag zur Bezuschussung vor.
Anträge, die aufgrund mangelnder Mittel der "Zuwendungen zu Medienpädagogik"
nicht bewilligt werden können, werden - falls die Maßnahme verschoben wird auf Verlangen
des Antragstellers in das folgende Halbjahr übernommen.
Anträge, die aufgrund inhaltlicher Bedenken vom Vorstand abgelehnt werden, werden auf
Verlangen des Antragstellers noch einmal im Finanzausschuß beraten. Der Finanzausschuß
legt dem Vorstand eine abschließende Stellungnahme vor. Die nachfolgende
Vorstandsentscheidung ist endgültig!