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Jugendsammelwoche des LJR |
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| Sonderprogramm | |
| Zuschußgeber | Landesjugendring |
| Höchstzuschuß | je nach Kategorie; Die Mindestantragssumme beträgt 1.000 DM. Die Eigenbeteiligung muß mindestens 20% der beantragten Summe betragen. |
| Altersgrenzen | keine |
| Antragsverfahren | Anträge werden über die Abrechnungsstelle bei der aej-Rheinland-Pfalz eingereicht. Sie werden im Finanzausschuß des LJR beraten und im Vorstand entschieden. |
| Frist | 1. März und 1. September (4 Wochen vorher an die jeweile Abrechnungsstelle des Jugendverbandes) |
| Bemerkungen | Zur Verteilung gelten die
Kriterien zur Vergabe der Mittel, wie sie im Landesjugendring am 24.1.2000.beschlossen
wurden. Beratung bei der zuständigen Abrechnungsstelle. |
| Genauere Informationen | |
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Grundsätzliche Kriterien für eine Antragstellung |
Richtlinien zur Verteilung der Mittel aus der Jugendsammelwoche
Was kann gefördert werden?
Es werden Maßnahmen im Rahmen der Jugendpflege, voranging Maßnahmen der Mitgliedsverbände des Landesjugendringes gefördert. Maßnahmen die ebenfalls durch Bundes- oder Landesmittel gefördert werden können, haben Nachrang.
Insbesondere gefördert werden:
Entwicklungshilfeprojekte/Eine Welt Aktionen bis zu 10.000 DM Zuschuß.
Hilfen für Behinderte bis zu 5.000 DM Zuschuß.
Solidarische Hilfen und Unterstützung von außerverbandlichen Projekten bis zu 5.000 DM Zuschuß.
Projekte von Jugendverbänden. Auf die Übertragbarkeit ist besonders zu achten. Projekte, die eine Landesförderung erhalten, sind von der Förderung ausgeschlossen. Der Zuschuß beträgt bis zu 5.000 DM.
Präsentation von Jugendarbeit auf Messen und anderen Großveranstaltungen bis zu 3.000 DM Zuschuß.
Großveranstaltungen der Jugendverbände ("Großveranstaltungen" sind Veranstaltungen mit einer mindestens 3jährigen Unterbrechung und mindestens 500 TeilnehmerInnen). Der Zuschuß beträgt 10% der Gesamtkosten, höchstens 10.000 DM.
Bei Maßnahmen in der Bundesrepublik werden grundsätzlich keine Personalkosten/Kosten für investive Maßnahmen bezuschußt.
Antragsberechtigte:
Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Landesjugendringes.
Antragsfristen:
Anträge können zum 1. März und 1. September eines Jahres gestellt werden.
Anträge:
Anträge können formlos gestellt werden (Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan). Die Mindestantragssumme beträgt 1.000 DM. Die Eigenbeteiligung muß mindestens 20% der beantragten Summe betragen.
Wer entscheidet?
Die Geschäftsstelle des Landesjugendringes überprüft die Anträge auf Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit. Der Finanzausschuß des Landesjugendringes stellt die Rangfolge her und legt die Förderungsquote fest. Er empfiehlt dem Vorstand die Förderungshöhe. Der Vorstand beschließt über die Förderung.
Abrechnung:
Die Abrechnung erfolgt zu dem im Bewilligungsbescheid genannten Termin. Es kann form-los abgerechnet werden. Sachlicher Bericht in Form eines Artikels für das LJR-Info, Nachweis über die Zahlung, Zuschuß und Eigenmittel. Die Originalbelege sind nur bei Nachfrage der Geschäftsstelle des Landesjugendringes bei dieser vorzulegen.
Die Auszahlung erfolgt frühestens nach fristgerechter Abrechnung vorangegangener Anträge.