Jugendsammelwoche des LJR

Sonderprogramm
Zuschußgeber Landesjugendring
Höchstzuschuß je nach Kategorie; Die Mindestantragssumme beträgt 1.000 DM. Die Eigenbeteiligung muß mindestens 20% der beantragten Summe betragen.
Altersgrenzen keine
Antragsverfahren Anträge werden über die Abrechnungsstelle bei der aej-Rheinland-Pfalz eingereicht. Sie werden im Finanzausschuß des LJR beraten und im Vorstand entschieden.
Frist 1. März und 1. September (4 Wochen vorher an die jeweile Abrechnungsstelle des Jugendverbandes)
Bemerkungen Zur Verteilung gelten die Kriterien zur Vergabe der Mittel, wie sie im Landesjugendring am 24.1.2000.beschlossen wurden.
Beratung bei der zuständigen Abrechnungsstelle.
Genauere Informationen

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Grundsätzliche Kriterien für eine Antragstellung

Richtlinien zur Verteilung der Mittel aus der Jugendsammelwoche

Was kann gefördert werden?

Es werden Maßnahmen im Rahmen der Jugendpflege, voranging Maßnahmen der Mitgliedsverbände des Landesjugendringes gefördert. Maßnahmen die ebenfalls durch Bundes- oder Landesmittel gefördert werden können, haben Nachrang.

Insbesondere gefördert werden:

 

Bei Maßnahmen in der Bundesrepublik werden grundsätzlich keine Personalkosten/Kosten für investive Maßnahmen bezuschußt.

Antragsberechtigte:

Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Landesjugendringes.

Antragsfristen:

Anträge können zum 1. März und 1. September eines Jahres gestellt werden.

Anträge:

Anträge können formlos gestellt werden (Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan). Die Mindestantragssumme beträgt 1.000 DM. Die Eigenbeteiligung muß mindestens 20% der beantragten Summe betragen.

Wer entscheidet?

Die Geschäftsstelle des Landesjugendringes überprüft die Anträge auf Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit. Der Finanzausschuß des Landesjugendringes stellt die Rangfolge her und legt die Förderungsquote fest. Er empfiehlt dem Vorstand die Förderungshöhe. Der Vorstand beschließt über die Förderung.

Abrechnung:

Die Abrechnung erfolgt zu dem im Bewilligungsbescheid genannten Termin. Es kann form-los abgerechnet werden. Sachlicher Bericht in Form eines Artikels für das LJR-Info, Nachweis über die Zahlung, Zuschuß und Eigenmittel. Die Originalbelege sind nur bei Nachfrage der Geschäftsstelle des Landesjugendringes bei dieser vorzulegen.

Die Auszahlung erfolgt frühestens nach fristgerechter Abrechnung vorangegangener Anträge.

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