Innovatives und modellhaftes Arbeiten

Sonderprogramm
Zuschußgeber Land
Höchstzuschuß Höhe der Förderung durch Kostenplan festzulegen. Förderung in der Regel bis zu 50 % der Kosten.
Dauer / Tage offen, auch Einzelveranstaltungen
Antragsverfahren formloser Antrag mit ausführlicher pädagogischer Begründung des "Modellhaften" und "Innovativen" über die jeweile Abrechnungsstelle des Jugendverbandes an den LJR. Beratung im MKJFF unter Beteiligung von Landesjugendamt und LJR
Frist es gibt zweimal im Jahr feste Antragsfristen beim LJR: 1.3. + 1.9.; ca. 4 Wochen vorher bei der Abrechnungsstelle abgeben.
TeilnehmerInnenzahl nicht definiert
Bemerkungen Gefördert werden z.B.:
  • Projekte der Mädchen- und Jungenarbeit
  • Förderung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen
  • Projekte gegen Gewalt, Rassismus
Genauere Informationen

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Innovatives und modelhaftes Arbeiten

  1. Antragsberechtigt sind die Mitgliedsverbände des Landesjugendirnges. Die Anträge müssen über die Abrechnungsstelle des Mitgliedsverbandes bei der Geschäftsstelle des Landesjugendringes eingereicht werden.
  2. Antragsschluß ist jeweils der 1. März und der 1. September des Jahres (beim Landesjugendring). Ca. 4 Wochen vorher muß der Antrag bei der Abrechnungsstelle vorliegen.
  3. Gefördert werden vorrangig modellhafte und innovative Projekte:
    • der Mädchen- und Jungenarbeit
    • die eine aktive Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen an gesellschaftspolitischen und politischen Prozessen fördern (Partizipation).
    • die sich gegen Gewalt, Extremismus und Rassismus wenden.
  4. Die Förderungshöhe kann in der Regel bis zu 50% der Kosten der Maßnahme betragen.
  5. Der Antrag ist formlos mit ausführlicher Begründung des "Modellhaften" und "Innovativen" über die Abrechnungsstelle an den Landesjugendring einzureichen.

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