|
Innovatives und modellhaftes Arbeiten |
|
| Sonderprogramm | |
| Zuschußgeber | Land |
| Höchstzuschuß | Höhe der Förderung durch Kostenplan festzulegen. Förderung in der Regel bis zu 50 % der Kosten. |
| Dauer / Tage | offen, auch Einzelveranstaltungen |
| Antragsverfahren | formloser Antrag mit ausführlicher pädagogischer Begründung des "Modellhaften" und "Innovativen" über die jeweile Abrechnungsstelle des Jugendverbandes an den LJR. Beratung im MKJFF unter Beteiligung von Landesjugendamt und LJR |
| Frist | es gibt zweimal im Jahr feste Antragsfristen beim LJR: 1.3. + 1.9.; ca. 4 Wochen vorher bei der Abrechnungsstelle abgeben. |
| TeilnehmerInnenzahl | nicht definiert |
| Bemerkungen | Gefördert werden z.B.:
|
| Genauere Informationen | |
|
Innovatives und modelhaftes Arbeiten |
- der Mädchen- und Jungenarbeit
- die eine aktive Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen an gesellschaftspolitischen und politischen Prozessen fördern (Partizipation).
- die sich gegen Gewalt, Extremismus und Rassismus wenden.