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Förderung Ehrenamtlicher |
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Ehrenamtliche an Tagesveranstaltungen |
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| Zuschußgeber | Land |
| Höchstzuschuß | bis zu 14,- DM pro Tag und MitarbeiterIn |
| Dauer / Tage | z.B. Ferienspielaktionen; Tagesveranstaltungen |
| Altersgrenzen | 7 - 27 Jahre und darüber |
| Antragsverfahren | 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme über den LJR beim Landesjugendamt Formblatt Druckvorlage |
| Frist | 6 Wochen vor Beginn an die jeweile Abrechnungsstelle des Jugendverbandes |
| Teilnehmer- Innenzahl | nicht definiert |
| Bemerkungen | dies gilt nur für Veranstaltungen, die nicht aus anderen Bereichen der JuFöG-VV gefördert werden. |
Ehrenamtlichen bei der Errichtung von Jugendtreffs |
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| Zuschußgeber | Land |
| Höchstzuschuß | Jugendtreffs, die von ehrenamtlich
Tätigen neu eingerichtet werden, können einen Betrag von bis zu 12.000 DM (max. 6.000 DM pro Jahr) erhalten |
| Antragsverfahren | über Abrechnungsstelle an Landesjugendamt |
| Bemerkungen | Hiermit soll die Errichtung von kleinen Jugendtreffs in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohner, ohne hauptamtliche Leitung gefördert werden. Fachlichkeit ist durch die Trägerschaft zu gewährleisten. |