VV-Jüfög 2.7

Veranstaltungen, die den Zielsetzungen der politischen Bildung, Schulung oder sozialer Bildung entsprechen
Zuschußgeber Land
Höchstzuschuß 13,-- DM pro Tag bzw. für 6 Zeitstunden Programm bei Seminarreihen mit mind. 3 Tagen (besonderes Abrechnungsverfahren)
Dauer / Tage Tagesveranstaltung (6 Zeitstd.)  oder Seminarreihe z.B. 3X 2 Zeitstd.
Altersgrenzen 7 - 27 / politische Bildung auch ab 7 (!) Jahren / bei Schulung ab 14 Jahren
Antragsverfahren Formblatt  Landesjugendring (LJR) mit Programmfolge 2-fach
Frist 1 Monat nach Beendigung an die jeweile Abrechnungsstelle des Jugendverbandes
TeilnehmerInnenzahl mind. 7 TeilnehmerInnen
Bemerkungen Gefördert werden Tagesveranstaltungen und Seminarreihen der politischenBildung und der Schulung ehrenamtlicher MitarbeiterInnen sowie politische Jugendbildung unter 12 Jahren
Genauere Informationen

zurück

 

 

Kriterien für Zuwendungen aus Landesmitteln zur Nr. 2.7 Jufög-VV

Grundsätzliches

Gefördert werden:

  1. Tagesveranstaltungen der politischen Jugendbildung
  2. Tagesveranstaltungen der Schulung ehrenamtlicher Mitarbeit
  3. Seminarreihen der politischen Jugendbildung
  4. Seminarreihen der Schulung ehrenamtlicher Mitarbeit
  5. Politische Jugendbildung unter 12 Jahren /  aber in deutlicher Abgrenzung zu den Fördermöglichkeiten des  Programms "Kinderfreundliches Rheinland-Pfalz"

Eine Seminarreihe beschäftigt sich inhaltlich mit einem Gesamtthema, findet mindestens an 3 Treffen à mindestens 2 Stunden statt, und umfasst mindestens 6 Stunden Programm.

Bei allen 5 Bereichen gelten darüber hinaus die bisherigen Kriterien der VV-JuFöG (z.B. 7 TeilnehmerInnen, Behindertenregelung, etc.) weiter.

Gruppenstunden der Jugendverbandsarbeit können nicht gefördert werden.

Beantragung

Die Anträge für diese Aktivitäten sind die Ihnen bekannten Listen der Politischen Bildung bzw. Schulung.

Wie hoch ist der Zuschuß?

Der Zuschuß beträgt 13,— DM pro Tag bzw. bei Seminarreihen 13,— DM für mindestens 6 Stunden Programm.

Für die Experten der Text (2.7 VV-JuFöG):

Aus den für die Maßnahmen der Politischen Jugendbildung, der Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Sozialen Bildung im Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Fördermittel können mit vorheriger Zustimmung des Ministeriums für Kultur, Jugend, Familie und Frauen (liegt vor) in begrenzten Umfang auch Maßnahmen gefördert werden, die nicht Voraussetzungen nach den Nummern 2.2 bis 2.6 dieser Verwaltungsvorschrift erfüllen, aber den Zielsetzungen Sozialer und Politischer Bildung bzw. Schulung entsprechen.

 

!!!!  Bitte daran denken,

einen Monat nach Beendigung der Maßnahme müssen die Anträge bei der jeweiligen Abrechnungstelle eingereicht werden.

zurück