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VV-Jüfög 2.7 |
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| Veranstaltungen, die den Zielsetzungen der politischen Bildung, Schulung oder sozialer Bildung entsprechen | |
| Zuschußgeber | Land |
| Höchstzuschuß | 13,-- DM pro Tag bzw. für 6 Zeitstunden Programm bei Seminarreihen mit mind. 3 Tagen (besonderes Abrechnungsverfahren) |
| Dauer / Tage | Tagesveranstaltung (6 Zeitstd.) oder Seminarreihe z.B. 3X 2 Zeitstd. |
| Altersgrenzen | 7 - 27 / politische Bildung auch ab 7 (!) Jahren / bei Schulung ab 14 Jahren |
| Antragsverfahren | Formblatt Landesjugendring (LJR) mit Programmfolge 2-fach |
| Frist | 1 Monat nach Beendigung an die jeweile Abrechnungsstelle des Jugendverbandes |
| TeilnehmerInnenzahl | mind. 7 TeilnehmerInnen |
| Bemerkungen | Gefördert werden Tagesveranstaltungen und Seminarreihen der politischenBildung und der Schulung ehrenamtlicher MitarbeiterInnen sowie politische Jugendbildung unter 12 Jahren |
| Genauere Informationen | |
Grundsätzliches
Gefördert werden:
Eine Seminarreihe beschäftigt sich inhaltlich mit einem Gesamtthema, findet mindestens an 3 Treffen à mindestens 2 Stunden statt, und umfasst mindestens 6 Stunden Programm.
Bei allen 5 Bereichen gelten darüber hinaus die bisherigen Kriterien der VV-JuFöG (z.B. 7 TeilnehmerInnen, Behindertenregelung, etc.) weiter.
Gruppenstunden der Jugendverbandsarbeit können nicht gefördert werden.
Beantragung
Die Anträge für diese Aktivitäten sind die Ihnen bekannten Listen der Politischen Bildung bzw. Schulung.
Wie hoch ist der Zuschuß?
Der Zuschuß beträgt 13, DM pro Tag bzw. bei Seminarreihen 13, DM für mindestens 6 Stunden Programm.
Für die Experten der Text (2.7 VV-JuFöG):
Aus den für die Maßnahmen der Politischen Jugendbildung, der Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Sozialen Bildung im Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Fördermittel können mit vorheriger Zustimmung des Ministeriums für Kultur, Jugend, Familie und Frauen (liegt vor) in begrenzten Umfang auch Maßnahmen gefördert werden, die nicht Voraussetzungen nach den Nummern 2.2 bis 2.6 dieser Verwaltungsvorschrift erfüllen, aber den Zielsetzungen Sozialer und Politischer Bildung bzw. Schulung entsprechen.
!!!! Bitte daran denken,
einen Monat nach Beendigung der Maßnahme müssen die Anträge bei der jeweiligen Abrechnungstelle eingereicht werden.